Wanderhändler
Ein Wanderhändler bietet Waren ortsungebunden an und zieht zwischen verschiedenen Märkten oder Orten umher. Die Tätigkeit ist in Deutschland als Reisegewerbe geregelt und erfordert in der Regel eine entsprechende Erlaubnis.
In der Praxis
Auf Wochenmärkten treten Wanderhändler als Beschicker auf, die an unterschiedlichen Tagen verschiedene Standorte bedienen. Das erklärt, warum ein bekannter Stand nicht an jedem Markttag am selben Ort anzutreffen ist.
Verwandte Begriffe
Datengrundlage: OpenStreetMap, Stand 5. September 2026 (ODbL – © OpenStreetMap-Mitwirkende). Gebietsgrenzen: Bundesamt für Kartographie und Geodäsie, Einwohnerzahlen: Wikidata. Angaben zu Preisen, Belegung und Störungen sind darin nicht enthalten; verbindlich ist der Aushang vor Ort.