Gewerbeordnung
Die Gewerbeordnung (GewO) ist ein Bundesgesetz, das die Ausübung von Gewerbe regelt und in den Paragrafen 64 bis 71b die Festsetzung und Durchführung von Märkten behandelt. Sie unterscheidet unter anderem zwischen Wochenmarkt, Jahrmarkt, Spezialmarkt und Messe.
In der Praxis
Die Einordnung eines Marktes nach der Gewerbeordnung bestimmt, welche Waren dort verkauft werden dürfen; auf einem Wochenmarkt sind das im Kern Lebensmittel und bestimmte Waren des täglichen Bedarfs. Für Besucher erklärt das, warum das Sortiment auf einem Wochenmarkt anders zusammengesetzt ist als auf einem Spezial- oder Trödelmarkt. Die Festsetzung selbst erfolgt durch die zuständige Behörde vor Ort.
Verwandte Begriffe
Datengrundlage: OpenStreetMap, Stand 5. September 2026 (ODbL – © OpenStreetMap-Mitwirkende). Gebietsgrenzen: Bundesamt für Kartographie und Geodäsie, Einwohnerzahlen: Wikidata. Angaben zu Preisen, Belegung und Störungen sind darin nicht enthalten; verbindlich ist der Aushang vor Ort.