Marktrecht
Das Marktrecht bezeichnet die rechtliche Befugnis einer Gemeinde, Märkte abzuhalten, sowie die daran anknüpfenden Regelungen zur Zulassung und Durchführung. Historisch war es ein Privileg, das einem Ort verliehen wurde; heute ist es im Rahmen der Gewerbeordnung geregelt.
In der Praxis
Ob ein Markt als festgesetzter Wochenmarkt gilt, entscheidet über Rechte der Beschicker und Pflichten der Gemeinde, etwa hinsichtlich Zulassung und Marktfrieden. Wer regelmäßig einen Markt besucht, trifft dadurch auf ein geordnetes Angebot mit festgelegtem Warensortiment. Die konkrete Ausgestaltung ist von Kommune zu Kommune verschieden und in örtlichen Satzungen niedergelegt.
Verwandte Begriffe
Datengrundlage: OpenStreetMap, Stand 5. September 2026 (ODbL – © OpenStreetMap-Mitwirkende). Gebietsgrenzen: Bundesamt für Kartographie und Geodäsie, Einwohnerzahlen: Wikidata. Angaben zu Preisen, Belegung und Störungen sind darin nicht enthalten; verbindlich ist der Aushang vor Ort.