Schleswig-Holstein

Wochenmarkt in Westensee

In Westensee ist bislang 1 Wochenmarkt erfasst. Wer mehr Auswahl braucht, findet die nächstgelegenen Orte am Seitenende.

Wochenmarkt
1
mit Namen
1
je 1.000
0,6Einwohner
Einwohner
1.545
Wochenmarkt in Westensee200 m

Der eine erfasste Eintrag im Gemeindegebiet.

Der Eintrag in Westensee

Westensee im Vergleich

0,6 Wochenmärkte je 1.000 Einwohner: Westensee ist damit spürbar besser ausgestattet als Schleswig-Holstein im Mittel (0,1).

Was über diesen Eintrag bekannt ist

Der eine Eintrag in Westensee ist benannt und hat eine eigene Seite mit allem, was dazu erfasst ist.

  • Markttage & Öffnungszeiten1

Das wird oft gefragt

Darf ich eigene Behälter und Taschen mitbringen?

Eigene Taschen und Körbe sind auf Märkten üblich. Ob ein Stand Ware wie Käse, Wurst oder Oliven in mitgebrachte Dosen füllt, entscheidet der Händler, da er für die Lebensmittelhygiene verantwortlich ist. Saubere Behälter erhöhen die Chance, dass er es macht.

Kann man auf dem Wochenmarkt mit Karte bezahlen?

Eine allgemeine Pflicht, Kartenzahlung anzunehmen, gibt es in Deutschland nicht. Jeder Stand entscheidet selbst, welche Zahlungsarten er akzeptiert. Viele Stände nehmen nur Bargeld, deshalb ist es sinnvoll, Bargeld dabeizuhaben.

Woran erkenne ich echte Bio-Ware am Marktstand?

Wer Lebensmittel als „Bio“ oder „Öko“ verkauft, unterliegt der EU-Öko-Verordnung und wird von einer Öko-Kontrollstelle überprüft. Auf der Ware oder am Stand sollte die Codenummer der Kontrollstelle stehen, in Deutschland im Format DE-ÖKO-000. Man kann am Stand auch nach dem Bio-Zertifikat fragen.

Kommt die Ware auf dem Wochenmarkt immer aus der Region?

Nein, auf einem Wochenmarkt dürfen auch Händler mit zugekaufter Ware stehen, auch aus dem Ausland. „Regional“ ist kein geschützter Begriff. Bei frischem Obst und Gemüse muss das Ursprungsland grundsätzlich auch am Marktstand angegeben sein. Wer direkt beim Erzeuger kaufen will, kann am Stand nachfragen, ob die Ware selbst angebaut wurde.

Was darf auf einem Wochenmarkt verkauft werden?

Nach § 67 Gewerbeordnung sind das Lebensmittel, Produkte des Obst- und Gartenbaus, der Land- und Forstwirtschaft und der Fischerei sowie rohe Naturerzeugnisse, ausgenommen größeres Vieh. Alkoholische Getränke sind nur zulässig, wenn sie aus selbst gewonnenen Erzeugnissen des Wein-, Obst- oder Gartenbaus oder der Landwirtschaft stammen. Die Landesregierungen können per Rechtsverordnung weitere Warenarten zulassen, deshalb findet man je nach Bundesland auch Blumen, Haushaltswaren oder Textilien.

Was ist der Unterschied zwischen Wochenmarkt und Bauernmarkt?

Der Wochenmarkt ist in § 67 der Gewerbeordnung definiert als regelmäßig wiederkehrende, zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der viele Anbieter bestimmte Warenarten verkaufen. Händler dürfen dort auch zugekaufte Ware anbieten. „Bauernmarkt“ ist kein gesetzlich geschützter Begriff. Meist ist damit ein Markt gemeint, auf dem überwiegend Erzeuger ihre eigenen Produkte verkaufen, die genauen Regeln legt aber der jeweilige Veranstalter fest.

Diese Seite gibt den erfassten Bestand wieder, gepflegt von Freiwilligen bei OpenStreetMap. Öffnungszeiten und Angebot können sich ändern – verbindlich ist, was der Betreiber selbst bekannt gibt.

Datengrundlage: OpenStreetMap, Stand 5. September 2026 (ODbL – © OpenStreetMap-Mitwirkende). Gebietsgrenzen: Bundesamt für Kartographie und Geodäsie, Einwohnerzahlen: Wikidata. Verbindlich ist, was vor Ort gilt.