Bayern

Wochenmärkte in Deggendorf

Für Deggendorf sind 3 Wochenmärkte verzeichnet. In kleineren Orten ist das oft weniger eine Frage des Bestands als der Erfassung.

Wochenmärkte
3
mit Namen
3
je 1.000
0,1Einwohner
Einwohner
35.757
Wochenmärkte in Deggendorf200 m

Alle 3 erfassten Wochenmärkte im Gemeindegebiet.

Wochenmärkte in Deggendorf im Überblick

  • Oberer Stadtplatz, 94469 Deggendorf

    • Markttage & Öffnungszeiten: Sa 8–13 Uhr
    • Webseite: https://www.genussmarkt-deggendorf.de/#bauernmarkt

    Betreiber: Stadt Deggendorf

  • Deggendorf

  • Luitpoldplatz, 94469 Deggendorf

    • Markttage & Öffnungszeiten: Mo–Sa 8–13 Uhr
    • Webseite: https://www.genussmarkt-deggendorf.de/
    • Barrierefrei: ja

    Betreiber: Stadt Deggendorf

Deggendorf im Vergleich

Mit 0,1 Wochenmärkte je 1.000 Einwohner liegt Deggendorf im üblichen Rahmen für Bayern.

Was über die Wochenmärkte in Deggendorf bekannt ist

Von den 3 Wochenmärkte in Deggendorf tragen 3 einen Namen – 100 Prozent. Zu diesen gibt es jeweils eine eigene Seite mit allem, was erfasst ist.

  • Markttage & Öffnungszeiten2
  • Betreiber2
  • Webseite2
  • Barrierefrei1

Das wird oft gefragt

Wie aktuell sind die Markttage auf dieser Seite?

Die Angaben zu Markttagen, Betreiber und Webseite wurden aus verfügbaren Quellen zusammengetragen und sind nicht für jeden Eintrag vollständig. Markttage können sich ändern, etwa an Feiertagen, bei Baustellen oder Veranstaltungen. Vor dem Besuch lohnt sich ein Blick auf die Webseite des Betreibers, falls angegeben.

Was ist der Unterschied zwischen Wochenmarkt und Bauernmarkt?

Der Wochenmarkt ist in § 67 der Gewerbeordnung definiert als regelmäßig wiederkehrende, zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der viele Anbieter bestimmte Warenarten verkaufen. Händler dürfen dort auch zugekaufte Ware anbieten. „Bauernmarkt“ ist kein gesetzlich geschützter Begriff. Meist ist damit ein Markt gemeint, auf dem überwiegend Erzeuger ihre eigenen Produkte verkaufen, die genauen Regeln legt aber der jeweilige Veranstalter fest.

Was darf auf einem Wochenmarkt verkauft werden?

Nach § 67 Gewerbeordnung sind das Lebensmittel, Produkte des Obst- und Gartenbaus, der Land- und Forstwirtschaft und der Fischerei sowie rohe Naturerzeugnisse, ausgenommen größeres Vieh. Alkoholische Getränke sind nur zulässig, wenn sie aus selbst gewonnenen Erzeugnissen des Wein-, Obst- oder Gartenbaus oder der Landwirtschaft stammen. Die Landesregierungen können per Rechtsverordnung weitere Warenarten zulassen, deshalb findet man je nach Bundesland auch Blumen, Haushaltswaren oder Textilien.

Kommt die Ware auf dem Wochenmarkt immer aus der Region?

Nein, auf einem Wochenmarkt dürfen auch Händler mit zugekaufter Ware stehen, auch aus dem Ausland. „Regional“ ist kein geschützter Begriff. Bei frischem Obst und Gemüse muss das Ursprungsland grundsätzlich auch am Marktstand angegeben sein. Wer direkt beim Erzeuger kaufen will, kann am Stand nachfragen, ob die Ware selbst angebaut wurde.

Woran erkenne ich echte Bio-Ware am Marktstand?

Wer Lebensmittel als „Bio“ oder „Öko“ verkauft, unterliegt der EU-Öko-Verordnung und wird von einer Öko-Kontrollstelle überprüft. Auf der Ware oder am Stand sollte die Codenummer der Kontrollstelle stehen, in Deutschland im Format DE-ÖKO-000. Man kann am Stand auch nach dem Bio-Zertifikat fragen.

Kann man auf dem Wochenmarkt mit Karte bezahlen?

Eine allgemeine Pflicht, Kartenzahlung anzunehmen, gibt es in Deutschland nicht. Jeder Stand entscheidet selbst, welche Zahlungsarten er akzeptiert. Viele Stände nehmen nur Bargeld, deshalb ist es sinnvoll, Bargeld dabeizuhaben.

Diese Seite gibt den erfassten Bestand wieder, gepflegt von Freiwilligen bei OpenStreetMap. Öffnungszeiten und Angebot können sich ändern – verbindlich ist, was der Betreiber selbst bekannt gibt.

Datengrundlage: OpenStreetMap, Stand 5. September 2026 (ODbL – © OpenStreetMap-Mitwirkende). Gebietsgrenzen: Bundesamt für Kartographie und Geodäsie, Einwohnerzahlen: Wikidata. Verbindlich ist, was vor Ort gilt.